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In der Ausgabe Nr.10 des Federseejournals (Amtliche Mitteilungen der Stadt Bad Buchau…) vom 26.Mai 2010 findet sich unter „Amtliche Mitteilungen TOP 6“ auf Seite 4 folgende (allerdings unvollständige und vom BM-Diesch regelmäßig einseitig veröffentlichte ) Notiz:
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Damit sich der Leser des Amtsblattes ein Bild machen kann, ist es doch wohl notwendig, die von mir gemachte und von SR Rolf Preißing als unwahr bezeichnete Behauptung auch zu benennen. Dazu fehlt dem Herausgeber des Amtsblattes Bürgermeister Diesch offensichtlich der Mut. Wovor das Federseejournal kapituliert, übernimmt deshalb gerne www.amfedersee.de.
Die von Herrn Preißing als unwahr bezeichnete Behauptung in der Dienstaufsichtsbeschwerde (in der Angelegenheit sexueller Missbrauch durch den Jugendmusikschulleiter Diesch) lautet:
“Tags darauf (Mi.18.11.2009 ca. 19.00 Uhr im 4-Augen Gespräch bei R.Preißing zu Hause) unterrichtete ich den bei der SSK-Sitzung leider nicht anwesenden 1.Stellvertretenden BM Rolf Preißing über den mir ungeheuerlichen Beschluss der Verschwiegenheit. Unter Vorlage des rechtskräftigen Strafbefehls wollte ich seine Stellungnahme zu dem Beschluss des SSK-Gremiums hören.
Herr Preißing sagte wörtlich: „Da wollen wir nichts nach draußen lassen, wozu auch. Das ist nicht nötig, der BM Diesch habe ihn bereits schon telefonisch unterrichtet.“
Nach 3 Minuten war das Gespräch beendet.“
So und nicht anders lautet der von mir zu Protokoll gegebene Bericht, den Rolf Preißing als unwahr bezeichnet.
Eine Rücksprache mit Herrn Preißing hielt ich für dringend angebracht, weil der Bürgermeister ja befangen war. Ich erwartete von ihm – auch aus seiner beruflichen Stellung als stellvertretender Schulleiter heraus – eine fachlich qualifiziertere Betrachtung zu hören. Vor allem hoffte ich, dass er den Fall infolge der Befangenheit des Bürgermeisters selbst „in die Hand“ nehmen würde. Beide Vorstellungen und v.a. die erhoffte Hilfe zum Schutze der Kinder blieben unerfüllt.
Hätte Herr Preißing seine Amtspflicht als 1. Stellvertreter des BM wahrgenommen, wäre damit dem Rathaus und dem Bürgermeister sicher viel unnötiger Ärger erspart geblieben.
Klarstellung von meiner Seite:
1. Meine Aussage ist eine Feststellung, die ich in vollem Umfang aufrecht erhalte und nicht eine “unwahre Behauptung”.
2. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.5.2010 habe ich SR Preißing – nach seinem x-ten Anlauf zu einer öffentlichen Entschuldigung – aufgefordert, er solle doch bitte die entsprechende Textpassage aus meiner Dienstaufsichtsbeschwerde jetzt gleich in der Sitzung öffentlich an Ort und Stelle vortragen. Das wollte er nicht – warum, weiß ich nicht, er hatte den Text der Beschwerde mitgeführt. Jedenfalls tat er es nicht.
Aus diesem einfachen Grund erfolgt diese Klarstellung! Ich gebe hiermit meine Feststellung der Öffentlichkeit bekannt, damit sie im Bild ist und ich lasse es mir nicht gefallen, der Unwahrheit bezichtigt zu werden. Ich hatte mich redlich bemüht, den kooperativen Weg mit dem Bürgermeister Diesch gesucht und mich keinesfalls gegen die Stadt gerichtet, wohl aber im Interesse von Kindern und Eltern gehandelt.
Frei nach SR Preißing: eine Entschuldigung werde ich nicht abgeben – wozu auch!
