Einer gegen 12, könnte die Story lauten die sich im Rathaus abspielt.
Vortrag 1 in der öffentlichen Sitzung von SR Sandmaier
Vortrag 2 die Antwort darauf von SR Weiss
1.
Seit über einem halben Jahr betreibt Heinz Weiß, der auf unserer Liste in den Gemeinderat gewählt wurde, eine Politik der Verleumdung gegen den Bürgermeister und damit gegen alle anderen Gemeinderatsmitglieder, die dem Bürgermeister das Vertrauen ausgesprochen haben.
Der Bürgermeister soll irgendetwas vertuscht haben.
Das Verhalten des Bürgermeisters und des Gemeinderats in der Sache um Musikschulleiter Diesch braucht irgendwelche Nachforschungen nicht zu fürchten.Die Maßnahmen nach bekannt werden der Verfehlungen waren angemessen und zeitnah. Mehr war nicht zu tun. Heinz Weiß sieht wohl seine Verdienste (welche?) in dieser Angelegenheit durch die Stadt zu wenig gewürdigt. Jedes Gemeinderatsmitglied weiß, dass der Gemeinderat ab 1. Januar 2010 vorläufig nur noch als Plenum tagt. Die Ausschüsse werden deshalb nicht abgeschafft. Bei Bedarf können sie jederzeit einberufen werden. Auch Herr Weiß wird in seinen Rechten als Gemeinderat nicht beschnitten, im Gegenteil, er hat weitere Einflussmöglichkeiten. Das hat der Gemeinderat im Herbst 2009 beschlossen. Herr Weiß hat diesen Beschluss nicht mitbekommen, weil er auf dieser Sitzung gefehlt hat. Die Intention der völlig haltlosen Attacken gegen den Bürgermeister ist bösartig. Nach dem Motto : Irgendetwas wird schon hängen bleiben, wird die Bürokratie überflüssig beschäftigt, nur um den Bürgermeister zu beschädigen . Statt sich den Problemen der Stadt zuzuwenden , lässt sich Gemeinderat Weiß ungehemmt von seinen Emotionen hinreißen. So ist keine sinnvolle Kommunalpolitik zu machen. Deshalb ist für uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herrn Weiß nicht mehr möglich.
SR Sandmaier
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2.
CDU-Stadtrat
Sehr geehrter Herr Dr. Sandmaier, Ihre Initiative zur Distanzierung enthält viele Halbwahrheiten, bzw. falsche Auslegungen und Feststellungen, die eine Klarstellung verlangen:
a.
In der Angelegenheit Musikdirektor Diesch habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt Biberach erhoben. Dies hat der Bürgermeister in der letzten Sitzung ja bekannt gegeben. Im Gegensatz zu Ihnen, äußere ich mich nicht zu diesem laufenden Untersuchungsverfahren. Ich vertraue auf eine objektive rechtliche Beurteilung meiner Einwände durch die Rechtsaufsicht. Überrascht bin ich allerdings über Ihre völlig unumstößlichen Äußerungen, dass diese Beschwerde völlig haltlos, bösartig und in der Sache völlig verfehlt sei. Ich frage mich natürlich, sind Sie vom Landratsamt schon vor mir vom Ergebnis der Rechtsprüfung informiert worden oder wollen Sie das Ergebnis beeinflussen oder ist es nur ein Wunschdenken? Für mich sind Ihre Aussagen jedenfalls sehr eigenartig. Auch sprechen Sie mir das demokratische Recht einer Nachprüfung ab, indem Sie mir völlig haltlos Emotionen und Rechthaberei, sowie Ignoranz gegenüber städtischen Problemen vorwerfen. Sie haben recht, unter solchen Umständen ist keine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich, von der ich allerdings auch schon in der Vergangenheit nichts verspürt habe.
b.
Wo Obstruktion sein soll, wenn ich im Gemeinderat verlange, man soll sich an rechtliche Gegebenheiten halten oder man soll diese Grundlagen der neuerlich geübten Praxis angleichen, kann ich nicht verstehen. Entweder gibt es die Hauptsatzung oder nicht. Aber dann hat man sich auch daran zu halten. Wer hier falsch liegt, sind wohl diejenigen, die sich nicht an gesetzte Ordnung halten, sondern je nach Gutdünken (Bedarf!) sich anderer Verfahrensweisen bedienen. Nach Ihrer Darstellung könnte man glauben, Bürgermeister und Gemeinderat agieren im rechtsfreien Raum, so wie es ihnen gerade in den Kram passt. Das ist wohl der besondere Buchauer Stil, den ich aber nicht gewillt bin mitzutragen. So ist tatsächlich keine sinnvolle Kommunalpolitik zu machen, da gebe ich Ihnen recht. Vor allem auch keine vertrauensbildende Politik.
c.
Auf der Tagesordnung stand nie ein Punkt, der eine abweichende Handhabung der Hauptsatzung zum Inhalt hatte, geschweige denn zur Änderung oder Aufhebung der Hauptsatzung. Haben Sie schon einmal gehört, dass eine Behörde ein Gesetz (Satzung) einfach ignoriert und nicht mehr anwendet, ohne dass es (sie) formell richtig außer Kraft gesetzt wurde? Alles andere ist für mich zielloses Geplänkel.
d.
Der von Ihnen geforderten Distanzierung zu meiner Person sehe ich deshalb gelassen entgegen. Eine Unterrichtung meinerseits der Kreis- CDU –Gremien wegen einer solchen Behandlung, behalte ich mir vor. Vielleicht wäre die Buchauer Kommunalpolitik ja auch für diese Gremien nicht ganz uninteressant.
e.
Letztlich bleibt von Ihren Argumenten keine Position haltbar, um eine Distanzierung zu rechtfertigen. Ich widerspreche dieser unkollegialen und undemokratischen Handlungsweise ausdrücklich und betrachte dies als wiederholtes Clanmobbing gegenüber meiner Person. Schließlich zählten Sie auch zu den ersten Kollegen, die mich zum Rücktritt aus dem Gemeinderat aufforderten.
Im Übrigen hoffe ich zuversichtlich, dass der Wähler über den gegenwärtigen Zustand unserer Rathauspraxis sich seine eigene Meinung bildet.
SR Weiss
PS:
Den Verweis den ich von der Mehrheit der Räte erhielt wegen der Aussage zu SR Malmer: und sie halten jetzt bitte ihren Mund, zeigt die Mobbinglust im Rat gegenüber mir ganz deutlich. Warum ich das sagte - kann sich jeder denken, weil sie dauernd einem ins Wort fällt. So wird schnell für jeden sichtbar mit der Gemeindeordnung gekontert, aber eben nur bei mir. Ob es wohl am Gleichschritt liegt, dann lieber einen aufrechten Schritt daneben. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.



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