ERSTMELDUNG
Polizei nimmt nach Amokdrohung Verdächtigen fest
SCHWENDI – Nach einer Amokdrohung im Internet hat die Polizei in der
Nacht zum Montag schnell und konsequent gehandelt. Ein zunächst
Unbekannter hatte eine Amokdrohung gegen die Realschule in Schwendi
ausgesprochen. Die Tat wurde für Montagmorgen angekündigt.
Die Polizei hat in Absprache der Staatsanwaltschaft Ravensburg noch in der
Nacht die Wohnung des Verdächtigen durchsucht. Ein 17-Jähriger wurde als
Urheber der Internetbotschaft ermittelt und festgenommen. Er befindet sich
zur Stunde noch in Polizeigewahrsam. Der PC des Auszubildenden wurde
beschlagnahmt. Waffen, Sprengstoffe oder sonstige gefährliche Gegenstände
wurden bei der Durchsuchung nicht entdeckt. Ersten Erkenntnissen nach
könnte Hintergrund der Drohung ein Streit mit einem Schüler der betroffenen
Realschule sein. Weitere schulische Maßnahmen wurden von dem betroffenen
Schulleiter in Absprache mit der Polizei getroffen.
Aufgrund der Reaktion besorgter Eltern ist an der benachbarten Grund- und
Hauptschule am Montagmorgen der Unterricht zunächst ausgefallen. Die
Polizei hat zur Stunde auf dem gemeinsamen Areal der Grund- und Hauptschule
sowie der Realschule Streifen zur Beobachtung und zur Information
besorgter Schüler, Eltern und Lehrer eingesetzt.
Weitere Ermittlungen gegen den 17-Jährigen dauern an.
ERGÄNZUNG ZU AMOKDROHUNG
18-Jähriger befindet sich nach Amokdrohung in psychiatrischer Einrichtung
SCHWENDI – Nach einer Amokdrohung im Internet gegen eine Schule in
Schwendi befindet sich der 18-jährige Beschuldigte zwischenzeitlich in einer
psychiatrischen Einrichtung. Der junge Mann hatte wie berichtet auf einer
Internetseite eine Amokdrohung für eine Schule in Schwendi am Montagmorgen
ausgesprochen.
Nachdem die Polizei von der Straftat Kenntnis erhalten hatte, liefen am
Sonntagabend intensive Ermittlungen an. Der Verfasser der Drohung, ein 18-
jähriger Auszubildender, wurde noch am selben Abend im Elternhaus
angetroffen und festgenommen. Erste Ermittlungen haben ergeben, dass die
Amokdrohung aus gegenseitigen Beleidigungen und Bedrohungen auf einer
Chatseite entstanden ist und der 18-Jährige nicht vorhatte, die Drohung
tatsächlich zu verwirklichen. Wie berichtet, hatte die Polizei den Computer
des 18-Jährigen beschlagnahmt. Waffen oder sonstige gefährlichen Gegenstände
wurden bei ihm nicht entdeckt. Er ist bislang polizeilich noch nicht in
Erscheinung getreten. Der 18-Jährige wurde im Laufe des Montags in eine
psychiatrische Einrichtung gebracht. Gegen ihn wird ein Strafverfahren
eingeleitet.
Einbrecher stiehlt Regenfallrohre
Vermutlich ein Häuslebauer ist dieser Tage in Bad Buchau
auf Beutezug gewesen. Von Dienstag auf Mittwoch hebelte er an einem
Lagerraum eines Sanitärbetriebs in der Badhausstraße die Türe auf. Einer
ersten Bestandsaufnahme gemäß stahl er zehn Regenfallrohre mit einem
Durchmesser von 100 mm sowie einer Länge von jeweils drei Metern. Fünf
der Rohre bestanden aus Kupfer, fünf waren verzinkt. Vermutlich fühlte sich
der Täter gestört, denn weitere bereits zum Abtransport hergerichtete Artikel
blieben am Tatort zurück. Beute und Schaden summieren sich auf rund 300
Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Bad Buchau, Telefon
07582/9307-0, entgegen.
SATTENBEUREN – Doppeltes Pech hatte ein Fasnetsbesucher am Mittwochabend
auf der Fahrt von Bad Schussenried nach Bad Buchau. Gegen
22.30 Uhr prallte er bei Sattenbeuren mit dem linken Vorderrad gegen einen
Randstein, bekam Plattfuss und konnte nicht mehr weiterfahren. Eine
Polizeistreife entdeckte wenig später das nicht mehr fahrbereite Auto und
dann auch den verantwortlichen Fahrer. Es handelte sich um einen 46-
jährigen Mann, der offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Test ergab
einen Wert von fast zwei Promille, was einen Führerscheinentzug sowie ein
Strafverfahren nach sich zog. Anhaltspunkte, dass der 46-Jährige bei seiner
Trunkenheitsfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, gibt es bislang
nicht.

zu dem Thema äußerte ich mich bereits am 29. Mai 09 in amfedersee.de im Gemeinderats- Wahlkampf unter Problem Juze:
Junge Leute wollen sich treffen, wollen unter sich sein und wollen gemeinsam etwas unternehmen – gerade eben auch abends.
In der Kernstadt steht eine Räumlichkeit in der ehemaligen Frauengewerbeschule zur Verfügung – aber nicht regelmäßig. Die Lage des JUZE führt zu Auseinandersetzungen mit Anwohnern wegen Lärmbelästigung. Während Jugendliche aus einigen Seegemeinden mit dem „Schützenbus“ zum Biberacher Schützenfest gelangen können, besteht diese Möglichkeit für die Buchauer Jugend nicht.
Lösung: Wir brauchen ein Jugendzentrum mit Betreuung, das regelmäßig und oft genutzt werden kann und das in einer Lage, welche Ärger mit zu nahe liegenden Anwohnern von vornherein ausschließt.
Um mein Versprechen einzuhalten ist und wird das Thema im Gemeinderat behandelt. Es ist dringend an der Zeit ein Ergebnis herbei zu führen. Wenn man bedenkt dass das GO-IN in Kanzach schließt dann wird es höchste Zeit sogar.
Was noch fehlt sind die Wünsche und Anregungen derer die es betrifft- unsere Jugendlichen!
Stadtrat Stefan Winkler und Heinz Weiss können hier als Bezugsperson kontaktet werden.
„Offen für die Jugend“
das Juze in Bad Buchau. Zu verstehen ist dies als „Gestalten“ von Freizeit zur Förderung jugendlicher Entwicklung und Bildung. Ebenso bedeutet es „offen zu sein“ für Bedürfnisse junger Menschen nach Unterstützung, Beratung und Führung.
Um genau dies in der Praxis umzusetzen erwarten wir eure Ideen und Vorschläge dazu, wie ihr euch euer Juze in Zukunft vorstellen könnt und bei der Umsetzung daran mitarbeitet.
- sind wir uns bewusst, dass wir für und mit unseren Jugendlichen mehr tun müssen.
- Voraussetzung für ein gutes Gelingen ist unsere Jugend muss sich aktiv mit einbringen.
- Gemeinsam ein attraktives Angebot schaffen in Sachen Juze.
- Berücksichtigung aller Wünsche und Bedürfnissen unserer Jugendlichen.
- Vernünftige Öffnungszeiten in Absprache mit den Verantwortlichen und Gästen.
- Mit vorhandenen Einrichtungen kooperieren, welche sich in unserem Umfeld anbieten.
Dass hier dringend Handlungsbedarf besteht ist außer Zweifel. Also gilt es für Veränderungen und Zufriedenheit zu sorgen. Wo bleibt die Jugend mit ihren Wünschen, hier und jetzt dürfen sie sich melden und mit diskutieren. Eine Podiumsdiskussion mit euch sollte letztendlich Klarheit bringen über das
wer – wie – was – wo
.
P r e s s e m i t t e i l u n g
Am Montag, den 11. Januar 2010 um 9.00 Uhr (mit Fortsetzungsterminen am 25., 27., 28., Januar sowie 1., 5. und 10. Februar jeweils 9 Uhr) beginnt am Landgericht Ravensburg vor der 2. Großen Jugendkammer als Schwurgerichtskammer, der Prozess gegen zwei Jugendliche (inzwischen 15 und 17 Jahre alt), denen vorgeworfen wird, am 7. April 2009 eine in ihrer Nachbarschaft in Bad Buchau wohnende Frau ermordet zu haben.
Da es sich um einen Strafprozess gegen zwei Jugendliche handelt, ist dieser nach den Vorschriften des Jugendstrafrechts nicht öffentlich. Ob und in wieweit der Vorsitzende der Jugendkammer eine Anwesenheit von Medienvertretern zulässt, ist derzeit noch nicht entschieden. Vorab will sich das Landgericht Ravensburg jedoch einen Überblick verschaffen, in welchem Umfang Medienvertreter Interesse an einer Berichterstattung bekunden und dazu bereit sind, dem Verfahren ggf. auch beizuwohnen.

Zwei junge Männer aus dem Raum Riedlingen sehen Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz entgegen. Beamte der
Schutzpolizei haben die 19 und 22 Jahre alten Beschuldigten am Sonntagabend beim Bahnhof in Riedlingen kontrolliert. Da es Hinweise auf den
Besitz von illegalen Drogen gab, wurden die Personen sowie deren Gepäck durchsucht. Die Beamten entdeckten rund 100 Gramm Marihuana sowie mehrere Dutzend Ecstasytabletten. Der Wert der Drogen beträgt etliche 100 Euro. Bei weiteren Ermittlungen der Biberacher Kriminalpolizei hat sich herausgestellt, dass die Drogen für den Riedlinger Bereich bestimmt waren. Der 19-jährige Beschuldigte ist schon mehrfach mit Drogendelikten in Erscheinung getreten; der 22-Jährige gilt als unbeschriebenes Blatt. Beide befinden sich bis zu dem anstehenden Gerichtsverfahren auf freiem Fuß.