
Wir können alles – außer Autowaschen!
Das Sonntagswaschverbot für Autos muss fallen. Es ist genauso unzeitgemäß wie das Sonntagsbackverbot, das bereits vor einigen Jahren abgeschafft wurde.
Spätestens nach dem ersten Salz auf unseren Strassen geht es den Autos an die Wäsche. Rost droht dem Fahrzeug und das nicht zu knapp. Da ein Auto in der heutigen Zeit doch sehr teuer geworden ist sollte die Werterhaltung/ Pflege auch Garantiert und möglich sein. Wer am Sonntag sein Auto abspritzen will hat in unserer Gegend schlechte Karten. Leider muss er es total verdreckt und mit Salz behaftet in die Garage stellen. Wer jetzt noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit unterwegs ist sieht seinen Rosthaufen oftmals erst wieder am Wochenende in der Garage in einer Tauwasser Pfütze stehen mit gesalzenen Zutaten. Weiße Salzränder auf dem Garagen boden weisen auf den Rost der da kommt schon darauf hin. Rücksichtslos wird hier mit dem Bürger seinen Werten umgegangen. Nicht jeder hat einen Dienstwagen, es soll auch Mitmenschen geben die auf ein Auto sparen müssen…! Warum darf in Bad Buchau am Sonntag nicht die Waschhalle benutzt werden um riesige Folgeschäden zu vermeiden. Was nehmen sich unsere Politiker (und Dienstwagenfahrer) hier heraus, so mit anderen Leuten Eigentum um zu gehen. Warum geht Autowaschen in anderen Bundesländer Sonntags problemlos und bei uns nicht. Zum Beispiel stört die Selbst-Waschanlage in Bad Buchau -Kappel absolut niemanden da diese im Industriegebiet steht. Also was soll der Schwachsinn.
Es geht auch anderst: Sonntag ist Waschtag im Kreis Pinneberg. Was bisher verboten war, ist nun erlaubt: Auch sonntags dürfen Autos in automatischen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen auf Hochglanz gebracht werden. Möglich wird dies mit einer Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob an den so genannten Waschstraßen auch Personal eingesetzt wird, um zu kassieren und eine Vorwäsche per Hand vorzunehmen.
So ist es in anderen Bundesländern geregelt:
In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonntagen mit Ausnahme von Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag zulässig. Ebenso in Berlin, Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein ist eine Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage in Kraft getreten, die – ähnlich, wie die für Hamburg geplante Regelung – den Betrieb von automatischen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge an Sonntagen zulässt.
In Hessen sind der Betrieb von Autowaschanlagen und die Autowäsche in den SB-Waschboxen an Sonn- und Feiertagen zwar grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmemöglichkeiten: für Waschanlagen, die im Zusammenhang mit Tankstellen betrieben werden und schallgeschützt sind.
Wir können alles außer Autowaschen:
Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen ist der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen bisher noch verboten.
Wirtschaftsminister Pfister will sonntags Autos waschen lassen
Das bisher geltende Verbot sei ein “Symbol bürokratischer Überregulierung und Gängelei” . Baden-Württembergs Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Ernst Pfister hat bereits die Aufhebung des Sonntagswaschverbots in Autowaschanlagen gefordert. Das bisher geltende Verbot sei ein “Symbol bürokratischer Überregulierung und Gängelei”. Pfister: “Das Sonntagswaschverbot für Autos muss fallen. Es ist genauso unzeitgemäß wie das Sonntagsbackverbot, das bereits vor einigen Jahren abgeschafft wurde.” Pfister verwies darauf, dass mehrere Bundesländer das Sonntagswaschverbot gelockert hätten, ohne den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags zu verletzen.
An den unten aufgeführten Stationen können Sie Ihr Auto sonn- und feiertags von 12:00 bis 18:00 Uhr waschen.
Kreillerstraße 219, 81825 München Kreillerstraße 220, 81825 München
Von-Kahr-Str. 1, 80997 München Aschauer Straße 6, 81549 München
Bodenseestraße 231, 81249 München Landsberger Str. 90, 82205 Gilching
Münchener Str. 17, 86899 Landsberg